Mittels einer Anhängerkupplung kann der Pkw als Zugfahrzeug mit einem Anhänger zusammengeschlossen werden. Dabei werden ganz verschiedene Modelle verbaut: Die Anhängevorrichtung kann starr, abnehmbar oder schwenkbar sein. Auch zum Beispiel Träger zum Transport von Fahrrädern können darüber am Auto angebracht werden. Hierbei ist es besonders wichtig, die gesetzlich zugelassene Anhängelast, deren Höhe in den Fahrzeugpapieren zu finden ist, nicht zu überschreiten. Die Anhängerkupplung gehört nicht zur Grundausstattung jedes Fahrzeugs, lässt sich jedoch jederzeit auch nachträglich montieren.
Unabhängig von den bereits erwähnten Modellen ist die Anhängerkupplung in jedem Fall fest mit dem Zugfahrzeug verbunden und mündet für gewöhnlich in eine circa 5 Zentimeter große Kugel. Auf diesen Kupplungskopf wird die am Anhänger oder am Fahrradträger montierte Kugelpfanne gesetzt. Für zusätzliche Sicherheit sorgt ein Verschluss, das Verbindungsgelenk ist aber weiterhin drehbar, damit der Anhänger Kurven und sonstige Fahrmanöver mitmachen kann. Darüber hinaus muss auch die Elektrik des Fahrzeugs, d. h. die Lichtanlage, über die Kugelkopfkupplung mit dem Anhänger gekoppelt werden. Beim Einbau der hinzugekauften Anhängevorrichtung erledigt das die Fachwerkstatt.
Neben der zulässigen Anhängelast, die ein Fahrzeug mit einem Anhänger ziehen darf, ist auch die Höhe der Stützlast festgelegt, um Sicherheitsrisiken zu vermeiden. Die Stützlast beschreibt die Kraft, die senkrecht auf die Anhängevorrichtung am Zugfahrzeug wirken darf.
Unser Sortiment unter kfz-neuteile.de umfasst natürlich auch Anhängevorrichtungen, Einzel- und Anbauteile sowie ganze Montagesätze!